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   BFH, 28.01.1982 - V S 13/81   

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https://dejure.org/1982,1190
BFH, 28.01.1982 - V S 13/81 (https://dejure.org/1982,1190)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1982 - V S 13/81 (https://dejure.org/1982,1190)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - V S 13/81 (https://dejure.org/1982,1190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 135, 394
  • NJW 1982, 2088 (Ls.)
  • BStBl II 1982, 490
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 06.10.1977 - V R 50/74

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die auf die Geschäftsveräußerung

    Auszug aus BFH, 28.01.1982 - V S 13/81
    Die im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241 entwickelten Grundsätze sind daher auch für die Auslegung des § 75 AO 1977 beizubehalten.
  • BGH, 20.09.2007 - III ZR 33/07

    Belehrungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich des Entstehens einer

    Die Norm erfasst auch die Umsatzsteuer, soweit sie infolge der Betriebsveräußerung anfällt (BFHE 135, 394).
  • OLG München, 18.01.2007 - 1 U 3684/06

    Verpflichtung eines Notars, die steuerlichen Annahmen einer Partei insgesamt zu

    § 75 AO führt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs dazu, dass die Klägerin als Betriebsübernehmerin für eine bestehende Umsatzsteuerschuld des Betriebsveräußerers, die durch den mit der Unternehmensveräußerung bewirkten Umsatz entstanden ist, haftet (Beschluss des BFH vom 28.01.1982 - V S 13/81 Anlage K 22).
  • BFH, 11.05.1993 - VII R 86/92

    Der Erwerber eines Grundstücks mit einem an einen Dritten umsatzsteuerpflichtig

    Auch die übrigen Voraussetzungen der Haftung, die sich auf die Umsatzsteuer erstreckt, welche durch den mit der Unternehmensveräußerung bewirkten Umsatz entstanden ist (BFH, Beschluß vom 28. Januar 1982 V S 13/81, BFHE 135, 394, BStBl II 1982, 490), hat das FG rechtsfehlerfrei bejaht .
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 280/92

    Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Abführung der im Vertrag offen

    Betriebssteuern in diesem Sinne sind auch die Umsatz- und Gewerbesteuer, selbst wenn die Steuerpflicht, wie hier, erst durch den Übertragungsvorgang ausgelöst wird (BFH, BStBl II 1982, 490).
  • BFH, 10.12.1991 - VII R 57/89

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für bestimmte Betriebssteuern und

    Die Haftung der Klägerin erstreckt sich auf die im Betrieb der Einzelfirma - einschließlich der hier streitigen Unternehmensveräußerung (vgl. BFH-Beschluß vom 28. Januar 1982 V S 13/81, BFHE 135, 394, BStBl II 1982, 490) - begründete Umsatzsteuer für Mai 1985, da diese zweifelsfrei innerhalb des in § 75 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 definierten Haftungszeitraums entstanden und angemeldet worden ist.
  • FG Baden-Württemberg, 09.12.1992 - 2 K 35/88
    Dies gilt insbesondere für die hier in Frage stehende USt aus der Unternehmensveräußerung (BFH-Urteil vom 06. Oktober 1977 V R 50/74, BStBl II 1978, 241 ; BFH-Beschluß vom 28. Januar 1982 V S 13/81, BStBl II 1982, 490 ).
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